Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen den Rücken der Verbraucher gestärkt und die Rückabwicklung von Darlehensverträgen auch noch nach Jahren ermöglicht. Nach ersten Untersuchungen der Verbraucherzentralen sind rund 75% der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Mittlerweile wurden allein hier im Hause über 70 Darlehensverträge geprüft. Fast die Hälfte der Widerrufsbelehrungen war falsch.
Die Banken sind in vielen Fällen zu Vergleichslösungen bereit. Wir bieten über die Rechtsanwaltskanzlei Eisenburger eine kostenfreie Vorprüfung von Darlehensverträgen an. Sofern es einen Ansatzpunkt für einen Widerruf gibt, ist ein Gespräch über die Vorgehensweise sinnvoll. In vielen Fällen reicht ein Schreiben sowie ein Telefonat für die Verhandlung einer Vergleichlösung aus.
Der Zeitpunkt für eine Überprüfung von Darlehensverträgen ist in Anbetracht der extrem niedrigen Zinssätze in diesem Jahr ideal.
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden. Wir freuen uns auf Sie!
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