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Basis-Rente

Beiträge zur Basis-Rente sind im Rahmen von Höchstbeträgen bis zu jährlich 26.528 Euro pro Person steuerlich abzugsfähig. Im Jahr 2022 können 100 % der geleisteten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden - zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Damit entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger und verhindert auch künftig die sogenannte „Doppelbesteuerung“ der Renten. Die Versteuerung erfolgt erst später in der Rentenphase. Besonders rentabel ist die Basis-Rente für Anleger mit einem aktuell hohen Steuersatz und einem wesentlich niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase - also insbesondere für Selbständige sowie Angestellte mit einem hohen Einkommen.

Fonds statt Versicherungen

Von Beginn an hat PS Finanz ausschließlich Investmentlösungen anstelle der allgemein stärker genutzten Versicherungsangebote empfohlen. Die Vorteile der Investmentlösungen liegen neben der höheren Flexibilität und den langfristig besseren Renditen vor allem auf der Kostenseite, die insbesondere in dem Niedrigzinsumfeld ganz entscheidend für die Rentabilität ist. Die Basis-Rente der DWS ist wie eine direkte Fondsanlage kalkuliert und damit wesentlich kostengünstiger als alle Versicherungsangebote am Markt.

 

DWS Basis-Rente Komfort ab 2018 (ohne Garantie)

Unsere Partnergesellschaft DWS hat ihr Angebot ab 2018 mit einer flexibleren Variante ohne Garantie, der DWS Basis-Rente Komfort erweitert. Hier erfolgt eine individuelle Portfoliozusammenstellung. Zu Beginn stehen nur sechs DWS Fonds zur Auswahl. Eine Ausweitung des Angebotes ist aber geplant. Zunächst reicht uns das auch. Die steuerliche Absetzbarkeit kann genutzt werden und die Gelder können im aktuellen Kapitalmarktumfeld zunächst konservativer, d.h. mit einem geringeren Aktienanteil (aber eben nicht zwanghaft in Rentenfonds mit deutschen Staatsanleihen), investiert und später kostenfrei umgeschichtet werden.

Leistungen

  • Individuelles Fondsportfolio ohne Zusatzkosten für den Mantel der Basis-Rente
  • Flexibler Wechsel der Anlagestrategie je nach Lebensphase und Risikoneigung
  • Anlagemöglichkeiten wie bei Direktanlagen: Sparpläne, Einmalzahlungen, taggleiche Käufe möglich
  • Hinterbliebenenversorgung in der Anspar- und Rentenphase analog den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Kosten

  • Abschlusskosten: 3,00%
  • Depotgebühren: 21,00 € p.a.
  • Fondswechsel: kostenfrei

Download

Einzelfondsauswahl

Nachstehend die aktuellen Fondsinformationen mit den Wesentlichen Anlegerinformationen (PRIIP) sowie die Information zur Risikoklasse (RK) zu einer Auswahl von Fonds. Die Fondsauswahl wurde ab Januar 2021 nochmal erweitert. Zu der kompletten Liste nachstehend der Link zur DWS direkt:

Fondsauswahl DWS Basis-Rente

Für die DWS Basis-Rente wurden teils neue Tranchen bestehender Fonds aufgelegt. Die PRIIP bezieht sich auf diese Tranche. Soweit es den Fonds in einer anderen Tranche schon mit längerfristigen Ergebnissen gibt, wird bei der Fondsinformation diese Variante gezeigt, um die aussagefähigeren, langfristigen Vergangenheitsergebnisse transparent zu machen (Beispiel DWS Deutschland).

Rentenfonds

Mischfonds

Aktienfonds

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DWS Basis-Renten, Umsetzung im Kundenbestand

Beide Varianten, die neue chancenorientiertere Variante ohne Garantie und die alte Variante mit Garantie,  sind anwählbar. Dabei kann die neue Variante ebenfalls (vor allem in den letzten Jahren) konservativ gestaltet werden – aber ohne den Zwang der Garantierückdeckung mittels der Anlagen in deutsche Staatsanleihen.

Alle Kunden, die bereits die DWS Basis-Rente nutzen, wurden zum Jahresbeginn 2018 automatisch informiert. Es gibt eine kostenfreie Wechselmöglichkeit vom alten ins neue Modell. Dazu gibt es keine generelle Empfehlung, hier erfolgt eine individuelle Absprache. Entscheidend ist neben der individuellen Risikoeinstellung die zeitliche Zielsetzung. Bei nur noch kurzen Restlaufzeiten bis zum Beginn der Rentenphase macht ein Modellwechsel keinen Sinn. 

DWS Basis-Rente mit Garantie (2009 bis 2017)

Die bisherigen Ergebnisse der empfohlenen DWS Basis-Rente Premium sind gut. Wie bei der Riester-Rente sinken die Ertragserwartungen aber auch hier durch die Zinsentwicklung. Das Thema haben wir in unserem Sonderdruck im Juni 2016 ausführlich behandelt. Die Nachteile von Garantieverträgen im aktuell noch immer vorherrschenden Niedrigzinsumfeld haben wir wiederholt ausführlich dargestellt.

Daher freuen wir uns sehr über die Weiterentwicklung der DWS, die nun eine zweite Lösung anbietet, die auf Garantien verzichtet. Dieses ist bei der Rürup-Rente möglich. Bei der Riester-Rente ist die Garantie noch zwingend - wir hoffen aber auf Reformen, die eine flexiblere Gestaltung ermöglichen.

Hinterbliebenenversorgung

Auszahlung einer lebenslangen, monatlichen Rente

Während die Ansparphase bei Fondslösungen sehr flexibel gestaltbar ist (flexible Beiträge, Zuzahlungen jederzeit möglich), ist die Rentenphase wie bei allen Basis-Renten unflexibel: Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gibt es nur in Verbindung mit der Auszahlung als lebenslange Rente.

Bei den DWS Lösungen kann der Beginn der Auszahlungsphase (zw. dem 62. bis 85. Lebensjahr) jederzeit angepasst werden. Die Hinterbliebenenversorgung ist analog der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt.

Alleinstehende, die Wert auf die Vererbbarkeit des angesparten Vermögens legen, können aus der Steuerersparnis die (geringen) Beiträge für eine Risikolebensversicherung finanzieren und somit indirekt die Vererbbarkeit - zumindest für einen sinnvollen Zeitraum – gestalten.


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