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Alte Bauspartarife (1999 bis 2013)

Renditetarife ausgewählter Bausparkassen als Festzinsalternative in Niedrigzinsphasen

Die Basis für alle langfristigen Anlageziele sollten immer Substanzanlagen bilden (Aktienfonds, Mischfonds). Die Renditetarife ausgewählter Bausparkassen sind bei richtiger Gestaltung und einer Zielanlagedauer von 7 Jahren eine Alternative zu Sparbüchern, Festgeldkonten, Bonussparverträgen, Sparbriefen und Ausbildungsversicherungen für die Optimierung des festverzinslichen Teil eines Gesamtportfolios. Die von uns insbesondere in den Jahren 1999 und 2003 empfohlenen (und später geschlossenen) BHW Tarife mit Basisverzinsungen von 2,00% und Zinsboni zwischen 2,25% bis 3,00% werden von vielen Kunden bis heute noch gehalten. Wir erwarten auch aktuell wieder eine längere Periode mit vergleichsweise geringen Zinsen für Festgeldanlagen und Anleihen.

Alttarife bis 2013 gesichert, keine Neuempfehlungen

Mit der Schließung des Tarifes N1 der Aachener Bausparkasse (1,5% Basiszins, 2,5% Bonuszins) zum 31.03.2013 haben wir unsere Beratungen zu Bausparkonten als Alternative für den festverzinslichen Teil eines Anlageportfolios abgeschlossen. Da fast alle Bausparkassen ihre Tarife für Anleger mittlerweile verschlechtert haben, gibt es von PS Finanz keine aktiven Empfehlungen mehr. Die Beratung beschränkt sich auf die Betreuung der bestehenden Altverträge.

Übersicht zu den vermittelten Tarifen für Kapitalanleger

 Bausparkasse  Tarif Jahr Basiszins Bonuszins*
 BHW  Dispo Plus  bis 1999  2,00%  3,00%
 BHW  Dispo Maxx  bis 2003  2,00%  2,25%
 start Bausparkasse (vormals Deutscher Ring)  Tarif E**  bis 2012  1,50%  2,50%
 Wüstenrot (vormals Aachener Bausparkasse)  Tarif N1***  bis 2013  1,50%  2,50%
 Wüstenrot (vormals Aachener Bausparkasse), (Riester)  Tarif R1****  bis 2013   1,50%   2,50%

 

 

 

 

 

* Bedingungen für den Bonuszins: Auszahlung frühestens 7 Jahre nach Vertragsbeginn, Darlehensverzicht, keine Vertragsänderungen. Bei den Tarifen endet die Bonusverzinsung nicht automatisch nach 7 Jahren. Die Guthaben können weiter gehalten werden. Der Bonuszins wird nicht mit verzinst - kein Zinseszinseffekt auf den Bonus. ** Tarif geschlossen zum 31.03.2012, Bonusverzinsung endet Erreichen der Zuteilungsreife *** Tarif geschlossen zum 31.03.2013 **** Tarif geschlossen zum 31.03.2013, nach einer Laufzeit von mehr als 15 Jahren ist die Bonusgewährung für das jeweilige Kalenderjahr in Abhängigkeit von der Umlaufrendite eingeschränkt.


Update 2021

Wir sind bekennende Gegner des Bausparens in der Form, wie es hierzulande praktiziert wird. Als Finanzierungsvariante macht es sehr selten Sinn. Als Geldanlage haben wir in den Jahren 2012 und 2013 ausgewählte Hochzinstarife ausnahmsweise als Festzinsalternative empfohlen. Das war eine Sondersituation: Der Trend zu fallenden Zinsen war erkennbar. Einige Bausparkassen agierten nach dem Motto "Neugeschäft! Koste es, was es wolle". Diese Situation haben wir für kurze Zeit genutzt und viele Kunden parken heute immer noch Geld zu 4% Zinsen auf Bausparkonten.

Das Geschäftsmodell der Bausparkassen hat vor Jahrzehnten mal Sinn gemacht, aber in einer langen Phase fallender Zinsen rechnete es sich nicht und nun im aktuellen Niedrigzinsumfeld hat es keine Zukunft. Die Probleme der Bausparkassen sind teils selbstverschuldet, teils ist aber auch die extreme Zinspolitik verantwortlich. Das hat die Politiker nun auf den Plan gerufen, die Bausparkassen zu unterstützen, indem die Bedingungen für Wohnungsbauprämien ab 2021 verbessert wurden. Unseres Erachtens wird das den Bausparkassen zwar wieder mehr Neugeschäft bringen, uns ist aber schleierhaft, wie das Geschäftsmodell der Bausparkassen nachhaltig funktionieren soll.

Interessant sind Bauspartarife im Einzelfall noch für Jugendliche und Erwachsene bis zu 25 Jahren, die teils Sondertarife mit geringeren Gebühren erhalten und zudem in vielen Fällen wohnungsbauprämienberechtigt sind. Bei richtiger Gestaltung lassen sich damit Renditen knapp oberhalb von 2% bei 7 Jahren Laufzeit erzielen. Das wird in den meisten Perioden schlechter sein als das Ergebnis eines Fondssparplans, kann als gut kalkulierbarer Teil eines Sparplanmix im Einzelfall aber Sinn machen.

Während wir bis 2013 verschiedene Bausparkassen vermittelt haben, konzentrieren wir uns ab 2021 auf die Tarife der Wüstenrot Bausparkasse. Wüstenrot hat im letzten Jahr die Bestände der Aachener Bausparkasse und der HUK-Coburg übernommen. Die nur geringfügigen Tarifunterschiede der Bausparkassen lohnen eine differenzierte Auswahl in Anbetracht der geringen Relevanz des Themas bei uns nicht mehr. Wüstenrot hat ordentliche Tarife und bringt als aktuell zweitgrößte deutsche Bausparkasse mehr Stabilität als viele der Wettbewerber mit.


Update 2023

Nach Ablauf von 10 Jahren haben wir nun mit der Auflösung der Bausparkonten begonnen (per Zuteilungsannahme mit Darlehensverzicht). Bei den Tarifen der start: Bausparkasse entfällt die Bonusverzinsung nach Erreichen von 50 % der Bausparsumme. Hier sind Festgeldanlagen wie bei der FodB sowie Geldmarkt- und Rentenfonds nun wieder die besseren Alternativen für Zinsanlagen. Aktuell versendet die Wüstenrot Bausparkasse Schreiben zu den Bedingungen für den Bonuszinssatz. Diese sind bekannt. Das Schreiben hat in der Regel keine aktuelle Relevanz. Sofern Sie eine Prüfung Ihres Bausparkontos wünschen, senden Sie uns bitte den Jahresauszug 2022. ‎

Zur Überbrückung der extremen Zinsphase waren die Bausparkonten eine gute Wahl. Dennoch sind wir froh, wenn das Kapitel beendet ist. Der Stand der Bausparkassen beim Thema Digitalisierung ist unterirdisch. Die Betreuung der Bausparkonten ist unnötig aufwendig.‎

 

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Bausparverträge richtig gestalten, Fehler vermeiden

Wie so oft bei staatlich subventionierten Anlageformen gibt es auch beim Bausparen viele Fehlentwicklungen. Es werden im Allgemeinen viel zu hohe Bausparsummen empfohlen und fälschlicherweise oft gute, alte Verträge gekündigt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zwischen der schlechten Beratung und dem Provisionssystem für die Vermittler von Bausparverträgen - die Provision richtet sich nicht nach dem Sparbetrag, sondern ausschließlich nach der Bausparsumme - einen Zusammenhang gibt. Voraussetzungen für einen sinnvollen Einsatz von Bausparverträgen:

  • Unabhängige Auswahl unter mehreren Bausparkassen
  • Bausparkonstruktionen bei Finanzierungen mit Tilgungsaussetzung meiden >>> Mogelpackungen
  • Auswahl renditeorientierter Tarife
  • Bei Sparvorgängen niedrige Bausparsummen vereinbaren
  • Vertragsänderungen vermeiden, wenn sie Voraussetzung für einen Bonuszins sind
  • Die Zuteilungsannahme (ohne Darlehen) ist bei Verfügungen fast immer günstiger als die Kündigung des Bausparvertrages.
  • Gebühren in den Vergleich einbeziehen: Fallen Kontoführungsgebühren an? Wird die Abschlussgebühr erstattet?
Bausparkassen versuchen Alttarife loszuwerden

Mit allen Mitteln versuchen die Bausparkassen, ihre Alttarife mit hohen Guthabenzinsen loszuwerden. Um die Kunden zur Auflösung alter Verträge zu bewegen, nutzen fast alle Bausparkassen irreführende Schreiben, in denen die Vertragskündigung sehr vorteilhaft dargestellt wird. Das Gegenteil ist der Fall: Vergleichbare garantierte Zinssätze sind anderswo nicht zu erhalten, daher sollten Sie diese Schreiben ignorieren (halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit uns).

Diese Schreiben sind teils bewusst schwammig formuliert und suggerieren, dass die Auflösung für den Kunden eine gute Option sei. So preist z.B. die Deutscher Ring Bausparkasse die Auflösung eines gut verzinsten Altvertrags (1,5% Basiszins, 2,5% Bonuszins) in einem Schreiben aus November 2016 als "unschlagbares Angebot" und im Mai 2017 wird eine "kostenfreie Guthabenauszahlung" angeboten.

Die Praxis der Bausparkassen ist mehr als fragwürdig. Bei einer vorausschauenden Geschäftspolitik gäbe es diese Probleme heute nicht. Die meisten Bausparkassen haben aber bis vor ein paar Jahren nur das Ziel der Steigerung des aktuellen Jahresumsatzes vor Augen gehabt und sind hierfür mit den Renditetarifen ein langfristig hohes Risiko eingegangen. Wir haben diese Tarife für unsere Kunden konsequent genutzt. Es gibt überhaupt keinen Anlass, dem Drängen der Bausparkassen nachzugeben. Die Bausparkassen haben ein Angebot unterbreitet, die Kunden haben es angenommen. Die Versuche, die Folgen der riskanten Tarifgestaltung nun durch irreführende Informationen an die Kunden abzumildern, sind kläglich.

Nur wenn die Bausparkasse ihrerseits den Versuch unternimmt, den Vertrag zu kündigen, besteht Handlungsbedarf. Es sind dann verschiedene Fallkonstruktionen zu prüfen. An dieser Stelle empfehlen wir unbedingt eine Abstimmung mit PS Finanz.


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